Häufige Fragen für Arbeitgeber:innen

Sie sind Arbeitgeber:in und wollen Ihren Mitarbeitenden JobRad® anbieten? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad®.

JRL Karriereseite Zitat Giuseppe

Das meinJobRad-Portal

Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das meinJobRad®-Portal?

Unser Portal ist browserbasiert – Sie brauchen also kein bestimmtes Betriebssystem und keine zusätzliche Software. Es genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop. Als Browser empfehlen wir Chrome oder Firefox.

Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung haben, raten wir, auf ein anderes Gerät/einen der empfohlenen Browser zu wechseln.

JobRad-Grundlagen

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.

Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?

Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.

Das ist beispielsweise der Fall für:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer:innen in Probezeit
  • befristete Beschäftigte
  • Zeitarbeiter:innen
  • Mini- und Midi-Jobber:innen
  • Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
  • Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.

Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.

Kommen auf mich als Arbeitgeber:in Kosten zu?

Als Arbeitgeber:in können Sie Ihren Mitarbeitenden JobRad kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das meinJobRad-Portal abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.

Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber:innen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.

Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?

Natürlich! Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für ein JobRad®.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad® als Gehaltsextra finden Sie hier.

Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?

Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.

JobRad-Services

Was ist die JobRad®-Inspektion?

Mit der JobRad®-Inspektion erhalten Sie für 5 € (netto) monatlich pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. 

Detaillierte Informationen zur Inspektion finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ein nachträgliches Hinzufügen zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich. 
  • Beim JobRad®-FullService ist die JobRad®-Inspektion inklusive.

Was ist der JobRad®-FullService?

Mit dem JobRad®-FullService erhalten Sie für monatlich 10 € (netto) pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Zusätzlich sind Sie auch bei anfallenden Verschleißreparaturen (inklusive Verschleißteilersatz) abgesichert, und zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 230 € (inkl. MwSt.).

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ein nachträgliches Hinzufügen des JobRad®-FullService zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich.

Rund um den JobRad-Vertrag

Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad®

Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und dem Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.

Was ist der Dienstleistungsvertrag?

Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und uns (der JobRad GmbH) als Dienstleisterin geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des meinJobRad®-Portals zur digitalen Abwicklung des JobRad®-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um das JobRad®-Modell im Unternehmen anbieten zu können.

Was ist der Leasingrahmenvertrag? 

Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.

Was ist der Überlassungsvertrag?

Um den Beschäftigten das JobRad® steuerbegünstigt anbieten zu können, müssen Sie als Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Sie ergänzen dann intern mit Ihren Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad®. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in die Bedingungen für die JobRad®-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

Was geschieht, wenn Mitarbeitende vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen?

Als Arbeitgeber:in sind Sie durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Eine Übersicht unserer Lösungen finden Sie hier.

Rund ums JobRad

Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – Was ist der Unterschied?

Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfahren Sie in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.

Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?

Hier finden Sie alle Details zu den gültigen Sonderregelungen für S-Pedelecs (häufig auch "E‑Bikes" genannt).

Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad® in Frage?

Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads.

Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad® in Frage?

Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.

Was ist Leasingfähiges Zubehör?

Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für JobRadler:innen vergrößern. Eine ausführliche Liste finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit Leasingfähigem Zubehör

 

Wichtig:

  • Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. 
  • Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden! 

Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?

Für Pflege und Wartung des JobRads ist der:die jeweilige JobRadler:in verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.

Dienstwagen und JobRad® – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?

Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler:innen.

Nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuerndem Betrag reduzieren, wenn man das JobRad® für den Arbeitsweg nutzt.

 

Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, eine Steuerberatung zu Rate zu ziehen.

Schaden, Diebstahl und Co.

Wie ist ein JobRad® versichert?

Jedes JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.

Das JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?

Wie ärgerlich! Den Diebstahl bzw. Schaden muss der:die JobRadler:in unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden – unter Angabe der Rahmennummer und mit aussagekräftigen Fotos zur Dokumentation des Schadens. Anschließend melden die Betroffenen den Schaden direkt bei der assona GmbH.

 

Für den weiteren Prozess gibt es zwei Möglichkeiten:

Die betroffene Person möchte kein neues JobRad®?

Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet der Einzelleasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.

 

Die betroffene Person möchte ein neues JobRad®?

Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues JobRad® beantragt werden. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.

Steuerliches

Wie ist ein JobRad® zu versteuern und was gilt es zu beachten?

Geldwerter Vorteil, Entfernungspauschale etc.: Alles, was Sie zur Versteuerung eines JobRads wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Seite zur Dienstrad-Versteuerung.

Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Was ist zu beachten?

Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad® für die Mitarbeitenden wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.

Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Unternehmen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.

Sie sind bereits Kund:in und Ihre Frage ist noch offen?

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