Aktionsbedingungen

 

JobRad New Business-Prämie Unternehmensakquise durch Fachhandelspartner:innen

Bedingungen

Präambel

Im Folgenden werden die Bedingungen für die Auszahlung der „New Business-Prämie“ festgelegt. 

 

1. Geltungsbereich/Teilnahmeberechtigung 

Die vorliegenden Bedingungen gelten ergänzend für alle Fachhandelspartner:innen, die zum Zeitpunkt der Aktion einen gültigen Kooperations- und Rahmenkaufvertrag mit der JobRad GmbH abgeschlossen haben (nachfolgend auch „Partner:innen“ genannt).
 

2. Aktionszeitraum 

2.1. Der Aktionszeitraum teilt sich in eine Akquisephase und eine Prämienanspruchsphase auf.

2.2. Die Akquisephase beginnt am 01.10.2024 und endet am 31.03.2025.

2.3. Die Prämienanspruchsphase beginnt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung des Leasingrahmenvertrags durch Freischaltung des Arbeitgeberportals des geworbenen Unternehmens und endet tagesgenau 12 Monate danach.
 

3. Aktionsbedingungen 

3.1 Für im Akquisezeitraum geworbene Unternehmen, die in der Folge einen Leasingrahmenvertrag (LRV) mit der MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz KG bzw. JobRad Leasing GmbH abschließen und bisher noch kein JobRad-Vertragspaket hatten, erhält der:die werbende Partner:in in der Prämienanspruchsphase eine Prämie wie folgt:

Die Prämie gilt ausschließlich für Leasingobjekte (Fahrzeug inkl. leasingfähigem Zubehör ohne Montage und Versandkosten), die Mitarbeiter:innen des geworbenen Unternehmens im Rahmen eines Einzel-Leasingvertrags auswählen und die in Folge von der JobRad GmbH nicht bei dem:der Partner:in, sondern bei Dritten erworben werden. Dritte in diesem Sinne sind Fachhandelskooperationspartner:innen der JobRad GmbH, die nicht in einer Rechtsbeziehung zum:zur Partner:in stehen, insbesondere kein verbundenes Unternehmen, Niederlassung, Filiale oder Schwesterfiliale des Partners sind.

Die Prämie beträgt 5 % brutto des Nettoverkaufspreises des Leasingobjekts inkl. leasingfähigem Zubehör (exklusive Montage- oder Versandkosten) aller Einzelleasingverträge.

3.2. Maßgeblich für die Prämienberechtigung ist der Eingang, der mittels Kontaktformular gesendeten Unternehmensdaten, bei der JobRad GmbH. Der Versand der Unternehmensdaten muss durch das geworbene Unternehmen innerhalb der Akquisephase erfolgen. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrags (LRV) und damit der Beginn der Prämienanspruchsphase kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

3.3. Ausschreibungspflichtige Arbeitgeber:innen sind von der Aktion ausgeschlossen. Alle weiteren Arbeitgeber:innen können ohne besondere Voraussetzungen akquiriert werden.

3.4. Die bestehenden Regelungen zum Entfall des Einkaufsrabatts bei erfolgreich geworbenen Unternehmen bleibt von der Aktion unberührt.
 

4. Nachweispflichten 

Als Nachweis gilt die Eingabe der Kontaktdaten des geworbenen Unternehmens innerhalb der Akquise-Phase.
 

5. Zahlungsbedingungen 

5.1 Die Auswertung der “New Business-Prämie” erfolgt jeweils zum Quartalsende, erstmals am 31.12.2024 durch die JobRad GmbH.

5.2 Die Prämienausschüttung erfolgt in Form einer von JobRad erstellen Gutschrift im Folgemonat bargeldlos auf das von dem:der Partner:in benannte Konto

 

6. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.

 

8. Datenschutz 

8.1 Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbesondere die Bestimmungen der DSGVO und der BDSG) zu erfüllen. 

8.2 Die teilnehmende Person wird JobRad unverzüglich informieren, wenn sie eine Verletzung des Schutzes – von bei ihr verarbeiteten – personenbezogener Daten bekannt wird. 

8.3 Die im Rahmen der Aktion erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung der Aktion verwendet. 

 

9. Geheimhaltung 

9.1 Der:die Partner:in verpflichtet sich, über die Prämienaktion und den Inhalt dieser Aktionsbedingungen Stillschweigen zu bewahren.  

9.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Aktion hinaus.