
Der Erlös der traditionellen JobRad®-Weihnachtsspende kommt fünf lokalen sowie fünf überregional tätigen Initiativen zugute.
Ab 1. Januar 2022
Aktuelles
April 2021

Kontaktieren Sie Ihren üblichen Ansprechpartner bei JobRad® oder schreiben Sie an kundeninfo@jobrad.org.
Das hängt von zwei Faktoren ab:
Sie machen Vorsteuer geltend
Sie machen keine Vorsteuer geltend und übernehmen die Versicherungsraten
Sie machen keine Vorsteuer geltend und der Mitarbeiter übernimmt die Versicherungsraten
Ein Steuervorteil für einen Mitarbeiter fällt an, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind:
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Überlassungsvertrag, ob eine Reduzierung der monatlichen Gehaltsumwandlung möglich ist.
Nach unserer Auffassung bestehen keine hohen arbeitsrechtlichen Hürden, den Überlassungsvertrag anzupassen, da die Steuerfreiheit einen Vorteil für den Mitarbeiter darstellt. In diesem Fall empfehlen wir deshalb die Prüfung möglicher Optionen wie beispielsweise
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 11. Mai 2021 sowie in der entsprechenden Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses festgelegt, dass die Verschaffung von Versicherungsschutz eine eigenständige Leistung darstellt – und damit nach § 4 Nr. 10 b) UStG steuerfrei ist.
Mit der Ausweisung der Raten ohne Umsatzsteuer zur JobRad®-Vollkaskoversicherung ab 1. Januar 2022 folgt die JobRad Leasing GmbH der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens.

Der Erlös der traditionellen JobRad®-Weihnachtsspende kommt fünf lokalen sowie fünf überregional tätigen Initiativen zugute.

Die JobRad® Akademie 2021-22 war mal wieder ein Erfolg – mehr als 500 Fahrrad-Fachhändler:innen meldeten sich an – die Akademie Inhalte können auch gestreamt werden!

Verkehr, Transport, Mobilität – diese Themen stehen im Fokus der wissenschaftlichen Arbeit des neugegründeten Forschungsinstituts T3 Transportation Think Tank. JobRad® unterstützt als Kooperationspartner die Arbeit der gemeinnützigen Forschungseinrichtung.