Tarifeinigung der TdL ermöglicht Dienstrad-Leasing

Durchbruch fürs Fahrrad-Leasing: Diensträder sind seit Januar 2024 auch für Tarifangestellte der Länder möglich.

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JobRadlerin fährt am Fahrradständer vorbei
JobRadlerin fährt Bewegungsunschärfe

Neujahrs-Geschenk für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder: Eine neue Tarifeinigung ermöglicht es den Bundesländern seit dem 1. Januar 2024, ihren Beschäftigten Fahrrad-Leasing anzubieten. Dadurch kommen rund 850.000 Tarifangestellte, die bisher vom Fahrrad-Leasing per Gehalts­umwandlung ausgeschlossen waren, dem Traum vom eigenen Dienstrad einen Schritt näher. 

Das Wichtigste im Überblick:

 

  • Gültig ab: 1. Januar 2024
  • Alle* Bundesländer können ihren Tarifangestellten Leasing­fahrräder und E-Bikes per Gehaltsumwandlung ermöglichen
  • *Da Hessen nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, gelten hier andere Regelungen
  • Für Bayern und Baden-Württemberg gelten die bereits verhandelten Regelungen weiterhin
Wir freuen uns, dass mit der Tarifeinigung nun endlich die Gleich­behandlung von Beamten und Angestellten erreicht ist!
Florian Baur
Geschäftsführer, JobRad GmbH
Florian Baur, Geschäftsführer von JobRad Shooting 2022

„Bisher stand Dienstrad-Leasing meistens nur Landesbeamtinnen und -beamten offen“, erklärt JobRad®-Geschäftsführer Florian Baur. „Wir freuen uns, dass mit der Tarifeinigung nun endlich die Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten erreicht ist, für die wir uns – übrigens als einziger Dienstradleasinganbieter – seit Jahren im Rahmen unserer politischen Kommunikationsarbeit eingesetzt haben.“ Seit Unternehmensgründung ist das politische Engagement pro Fahrrad zentraler Bestandteil der Arbeit von JobRad®. 

Der neue Tarifvertrag gilt ab dem 1. Januar 2024. Ab diesem Stichtag eröffnet er allen Bundes­ländern (außer Hessen, wo eine abweichende Regelung gilt) die Möglichkeit, Tarif­angestellten die Nutzung von Leasing­fahrrädern und -E-Bikes per Gehalts­umwandlung anzubieten. Die für Tarifangestellte in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bereits verhandelten Regelungen haben weiterhin Bestand.

Jetzt aufsteigen: Dienstrad-Leasing für den öffentlichen Dienst

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