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JobRad® für tarif­­gebundene Unter­nehmen

Immer mehr Tarifverträge in Deutschland ermöglichen Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit für die Gesundheit der Beschäftigten und ein starker Beitrag für nachhaltige Mobilität. 

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Bietet der Tarifvertrag Ihrer Arbeitsstelle die Möglichkeit für JobRad®?

Finden Sie es heraus:

Informieren Sie sich über den zuständigen Arbeitgeberverband, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat. Selbstverständlich geben auch wir Ihnen gern Auskunft.

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Alternativen zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsum­wandlung

Falls Ihr Tarifvertrag Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung noch nicht vorsieht, müssen Sie dennoch nicht auf JobRad® verzichten! Sie können JobRad® außertariflich anbieten oder als Gehaltsextra.

Dienstrad außertariflich: So kommen Sie zum Dienstfahrrad mit JobRad®

Der:die Arbeitnehmer:in wandelt die JobRad®-Leasingraten aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder anderen Extrazahlungen. Wichtig ist, dass diese nicht im Tarifvertrag geregelt wurden, denn dieser lässt im Regelfall keine Gehaltsum­wandlung durch Sachleistungen zu.

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JobRad® als Gehaltsextra: So funktioniert's

JobRad® ist auch als Gehaltsextra vom Unternehmen möglich − und das sogar steuerfrei. Im Vergleich zu anderen Benefits ein Motivationsturbo für die Belegschaft, der relativ wenig kostet und mehr bringt als eine Gehaltserhöhung.

Mehr über das Gehaltsextra erfahren
Unterschiedlich hohes Gehaltsextra ermöglicht unterschiedlich teure Fahrräder

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