
Hilfe, Dienstrad-Leasing! Ist das nicht viel zu kompliziert? Das muss es nicht. JobRad® macht es einfach für alle. Erfahre hier, wie Fahrrad-Leasing funktioniert – ganz ohne Kopfzerbrechen.
Ach, du liebe Steuer! Muss man das Dienstrad von JobRad® in der Steuererklärung angeben? Wie wird ein Dienstrad von JobRad® versteuert und was ist nochmal der geldwerte Vorteil? Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst.

Ein Dienstrad darfst du auch privat nutzen – damit gilt es als Sachleistung, die du von deinem Unternehmen bekommst. Das wird „geldwerter Vorteil“ genannt. Je nachdem, welche JobRad®-Variante dein Unternehmen anbietet, wird der geldwerte Vorteil fürs Fahrrad versteuert oder nicht:
Beziehst du dein Dienstrad von JobRad® per Gehaltsumwandlung, gilt die 0,25%-Regel. Vereinfacht gesagt müssen 0,25% der UVP (bei Versandkosten inkl. Versand) für das Rad versteuert werden*. Das passiert automatisch über deine Lohnabrechnung – du musst nichts tun.
Beispiel:
Unverbindliche Preisempfehlung: 2.500 €
Geviertelte UVP (inkl. Versand): 625 €
Abgerundet auf volle 100: 600 €
Davon 1 %: 6 € als geldwerter Vorteil
*Ganz konkret lautet die Rechnung der Finanzbehörden so: Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird geviertelt und auf volle 100€ abgerundet. 1% dieses abgerundeten Viertels wird dann als geldwerter Vorteil zum Gehaltsbrutto hinzugerechnet und versteuert.
Bietet dein:e Arbeitgeber:in JobRad® als Gehaltsextra zusätzlich zum Gehalt, ist die private Nutzung steuerfrei.
Du musst nichts für den geldwerten Vorteil deines Dienstrades von JobRad® zahlen.
Spare auch mit ausgewähltem Zubehör: Die Steuervorteile gelten auch für viele Teile wie Schlösser, Gepäckträger, Klingel & Co.
Viele Arbeitgeber:innen erlauben auch Diensträder von JobRad® für Haushaltsangehörige wie Partner:innen und Kinder. Auch für diese Räder gelten natürlich die Steuervorteile eines Firmenrads.
Egal, mit welchem Verkehrsmittel du fährst: Mit der Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale werden dir aktuell 0,30 € pro Kilometer in der Steuererklärung angerechnet. Hast du einen Arbeitsweg von über 21 km, sind es sogar 0,38 € pro Kilometer.

Nein – egal, ob JobRad® per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra genutzt wird. Steuerlich absetzen kann man jedoch die Entfernungspauschale.
Nein. Du musst JobRad® in der Steuererklärung nicht angeben. Falls ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, ist das über deine Lohnabrechnung bereits geschehen.
Nein. Bei Dienstwägen muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden. Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung ist das durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils bereits abgegolten.
Nein. Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils für das Dienstrad von JobRad® ist das bereits abgegolten.
Ja – doch den übernehmen wir für dich. JobRad® kalkuliert nach Leasingende mit einem vergünstigten Gebrauchtkaufpreis; daraus entsteht wiederum ein geldwerter Vorteil. Diesen dürfen wir laut Finanzbehörden für dich übernehmen. Und das tun wir gerne.
Für E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h gelten die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder.
S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge. Dadurch gelten zum Teil andere Regeln als für herkömmliche Fahrräder. Hier erfährst du mehr über S-Pedelecs.


Hilfe, Dienstrad-Leasing! Ist das nicht viel zu kompliziert? Das muss es nicht. JobRad® macht es einfach für alle. Erfahre hier, wie Fahrrad-Leasing funktioniert – ganz ohne Kopfzerbrechen.

Lohnt sich JobRad®? Das fragen sich viele Beschäftigte. Die Vorteile sind zahlreich: Dienstrad-Leasing ist deutlich günstiger als ein herkömmlicher Fahrradkauf. Außerdem hält Radfahren fit, ist umweltfreundlich und man ist oft schneller am Ziel.

36 Monate sind bald vorbei und das Leasingende für dein JobRad® naht. Wie es jetzt in Sachen Kaufangebot, Übernahme oder Rückgabe weitergeht, erfährst du hier.